Es stellt sich häufig die Frage, ob bei einem Schaden ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag benötigt wird. Dies hängt von der Schadenshöhe ab, da die Kosten für ein Gutachten in der Regel nur bei höheren Schäden von der Versicherung übernommen werden. Bei Bagatellschäden müssen Sie die Kosten für ein Gutachten selbst tragen. Es ist jedoch nicht immer leicht, das genaue Ausmaß eines Schadens zu erkennen, insbesondere wenn Bauteile betroffen sind, die nicht von außen sichtbar sind. In diesem Fall ist ein Gutachten unverzichtbar, um den genauen Umfang des Schadens zu ermitteln.
Als KFZ-Gutachter kann ich sagen, dass ein Gutachten im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag wesentlich aussagekräftiger ist. Ein Kostenvoranschlag ist für die Werkstatt oder die Versicherung nicht verbindlich und gibt oft nur eine grobe Schätzung des Schadens wieder. Bei versteckten Schäden oder komplexeren Schadensfällen kann ein Gutachten jedoch genauere Informationen liefern. Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite, damit Sie die richtige Entscheidung treffen können und erstelle bei Bedarf ein professionelles Gutachten.
Schadengutachten für alle Fahrzeugarten
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sein, helfe ich Ihnen gerne bei der Schadensregulierung. Als geprüfter Kfz-Gutachter erstelle ich Schadengutachten für alle Arten von Fahrzeugen, einschließlich PKWs, LKWs, Motorräder, Anhänger, Landmaschinen, Baufahrzeuge sowie Sonderaufbauten.
Das von mir erstellte Unfallgutachten beinhaltet:
- Allgemeine Daten des Fahrzeugs
- Kalkulation der Reparaturkosten
- Ermittlung der Reparaturdauer
- Vor- und Altschäden
- Ermittlung des Nutzungausfalls
- Ermittlung der Wertminderung
- Plausibilität des Schadens
- Ermittlung des Restwerts
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts
Der Nutzungsausfall ist eine Leistung der gegnerischen Versicherung, der Sie während der jeweiligen Reparaturdauer bzw. bei Totalschaden (bis zu 14 Tage), in der Ihr Fahrzeug nicht genutzt werden kann, entschädigt.
Die Haftpflichtversicherung des Schuldigen leistet den Schadenersatz. Dabei werden die Kosten für Reparaturen, einen unabhängigen Kfz-Gutachter oder juristischen Beistand, von der gegnerischen Versicherung getragen. Falls zusätzliche Ansprüche (z.B. Krankengeld, Abschleppkosten etc.) aufgrund des Unfalls entstehen, können diese ebenso geltend gemacht werden.