Um sicherzustellen, dass alle Schäden lückenlos dokumentiert werden, erstelle ich eine umfassende Schadensdokumentation. Dadurch können Sie sicher sein, dass die Schäden vollständig und fachgerecht repariert werden und es später keine Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Ausmaßes des Schadens gibt.
Durch mein Unfallgutachten haben Sie die Möglichkeit, eine Wertminderung geltend zu machen. Dabei berücksichtige ich Faktoren wie die Reparaturart, den Neupreis, den Wiederbeschaffungswert, das Fahrzeugalter und die Laufleistung, um die Höhe der Wertminderung für Ihr Auto oder Motorrad zu ermitteln. Da es verschiedene Berechnungsmethoden für die sogenannte merkantile Wertminderung gibt, berate ich Sie gerne, um die für Sie beste Variante zu finden.
Während der Reparatur Ihres Fahrzeugs haben Sie gemäß der gesetzlichen Regelungen Anspruch auf einen Mietwagen. Häufig wird der Wert des Fahrzeugs nur pauschal geschätzt, jedoch berücksichtige ich in meinem Unfallgutachten die Ihnen tatsächlich zustehende Mindest-Mietwagenklasse, um Ihnen eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Alternativ steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu – diese ist meist lohnender, da Sie einen Geldbetrag ausgezahlt bekommen, der nicht zweckgebunden ist.
Gerne führe ich für Sie eine Rechnungsprüfung nach der Reparatur Ihres Fahrzeugs durch, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten fachgerecht und sachgemäß ausgeführt wurden. Mit dieser Überprüfung können Sie die Qualität der durchgeführten Arbeiten zuverlässig einschätzen.
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall einen Totalschaden erlitten hat, kann ich für Sie den Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall) sowie den Restwert (Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall) ermitteln.
In einem KFZ-Gutachten ergeben sich folgende Positionen: