KFZ Gutachten | Fahrzeuggutachten

Kfz-Gutachter

Ardian Saliuka

geprüfter Kfz-Gutachter
Nach einem Unfall wird die Schuldfrage längst nicht immer eindeutig durch die Polizei geklärt. Oft fehlen neutrale Zeugen, die Spurenlage ist unklar – und schon stehen Aussage gegen Aussage. Genau hier ist ein kompetenter Kfz-Gutachter entscheidend: Ich sichere alle relevanten Beweise, dokumentiere die Schäden technisch exakt und kann den Unfallhergang objektiv rekonstruieren. So entsteht eine belastbare Grundlage für Anwälte, Versicherungen und Gerichte – damit Sie zu Ihrem vollen Recht und Schadensersatz kommen. Vertrauen Sie auf Fachwissen und Erfahrung: In solchen Fällen bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn es darum geht, die Wahrheit technisch nachvollziehbar zu machen.

Ich stehe für mein Motto:
„Technik verstehen. Wahrheit beweisen. 110 % Gutachter.“


Falls Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind und sich unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, sollten Sie wissen, dass Sie als Betroffener das Recht auf ein unabhängiges Gutachten durch einen Kfz-Gutachter haben. Dadurch wird die Höhe des Schadens ermittelt und Ihre Ansprüche auf Ersatzleistungen werden festgelegt. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Entschädigungen geltend machen können.
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Als geprüfter Kfz-Gutachter agiere ich unabhängig und objektiv. Gerne stelle ich meine Fähigkeiten in Ihre Dienste, wenn Sie nach einem Unfall ein Kfz-Gutachten benötigen. Hier übernehme ich die komplette Abwicklung der Schadensregulierung für Sie, bis alle Ansprüche beglichen sind. Auch führe ich die Kommunikation mit der Versicherung und kontrolliere den Fortschritt der Schadensregulierung für Sie. Sie werden regelmäßig von mir informiert, damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind. Die Gebühren werden direkt mit der Versicherung abgerechnet, damit Sie sich entspannen und sich auf Ihren Alltag konzentrieren können, während ich die Schadensregulierung in die Wege leite.

FAQ

Häufige Fragen

  • Welche Vorteile hat ein unabhängiger Gutachter?

    Ermittlung der Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall sowie die Plausibilität des Schadens, ohne die Interessen der Versicherung zu berücksichtigen. Er vertritt somit alle zustehenden Interessen des eigenen Kunden.

  • Darf ich den Kfz-Gutachter selbst auswählen?

    Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, den Sie nicht verschuldet haben, haben Sie das volle Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl mit der Feststellung des Schadens zu beauftragen. Dieses Recht gilt auch dann, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen oder einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragt hat und dessen Gutachten bereits vorliegt.

  • Wann zahlt die gegnerische Versicherung?

    In der Regel gibt es eine Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen. Nach 4 Wochen wird dann über den Anwalt angemahnt.

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