Das Leasing eines Fahrzeugs kann eine komfortable und kostengünstige Option sein. Jedoch kann es bei der Rückgabe und der anschließenden Endabrechnung zu unangenehmen Überraschungen kommen. Beispielsweise können Schäden geltend gemacht oder Mehrkilometer berechnet werden. Um diesen Ärger zu vermeiden, hilft ein Gutachten für die Leasingrückgabe.
Entscheidend für die Höhe der Kosten für ein Leasinggutachten ist der damit verbundene Aufwand. Als Leasingnehmer ist man nicht verpflichtet, ein Gutachten für die Leasingrückgabe einzuholen, daher sind diese Kosten nicht erstattungsfähig.

Leasinggutachten vom Experten
Als KFZ-Gutachter rate ich jedem, der ein Fahrzeug leasen möchte, ein Gutachten erstellen zu lassen. Das Gutachten gibt dem Leasingnehmer die Gewissheit, den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs zu kennen und schützt vor ungerechtfertigten Forderungen. Ein Leasingrückgabegutachten ist eine sinnvolle Investition, die vor unvorhergesehenen Kosten und Streitigkeiten schützt.