Schadensregulierung
Nach einem Unfall meldet sich oft schnell die gegnerische Versicherung mit dem Versprechen, "alles für Sie zu regeln". Klingt bequem - kann aber teuer werden.
Denn das Ziel der Versicherung ist klar: Kosten sparen, nicht Ihr volles Recht durchsetzen.
Unser Tipp: Nehmen Sie keinen Kontakt an, bevor ein unabhängiger Gutachter den Schaden begutachtet hat.
Wir kümmern uns um alles: Rundum-Sorglos-Paket inklusive Mietwagen und Fachanwalt für Verkehrsrecht – kostenfrei für Sie bei unverschuldetem Unfall. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Um sicherzustellen, dass Sie bei der Schadensregulierung keine Nachteile haben, ist es empfehlenswert, ein Schadengutachten oder Unfallgutachten erstellen zu lassen. Durch ein solches Gutachten können Sie auch Informationen über die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs erhalten. Kontaktieren Sie mich, um Ihr Fahrzeug schnellstmöglich überprüfen zu lassen. Als Experte im Bereich Unfallgutachten und Schadengutachten führe ich eine unabhängige und neutrale Bewertung durch, um den vollen Schadensumfang zu ermitteln.
Die wichtigsten Fakten zum Schadengutachten
1. Wenn der Schaden die Bagatellgrenze i.H.v. 750€ überschreitet, haben Sie das Recht auf ein KFZ-Gutachten von einem Kfz-Gutachter. Es wird bei hohen Schäden umso wichtiger, ein Gutachten zu erhalten, um eine vollständige Schadensregulierung zu gewährleisten.
2. Durch ein Gutachten können Sie Ihre Schadensersatzansprüche besser durchsetzen. Als erfahrener Gutachter kenne ich Ihre Rechte und werde jeden Cent für Sie einfordern.
3. Akzeptieren Sie keinen von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter, da dieser allein die Interessen der Versicherung vertreten wird. Es ist daher empfehlenswert, dass Sie das Gutachten von einem unabhängigen Gutachter erstellen lassen.
4. Bitte beachten Sie, dass die Versicherung bei Bagatellschäden die Kosten für ein Gutachten nicht übernimmt. Um festzustellen, ob Ihr Schaden unter der Bagatellgrenze liegt, können Sie einen Kostenvoranschlag einholen lassen.

Schadengutachten für alle Fahrzeugarten
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sein, helfe ich Ihnen gerne bei der Schadensregulierung. Als geprüfter Kfz-Gutachter erstelle ich Schadengutachten für alle Arten von Fahrzeugen, einschließlich PKWs, LKWs, Motorräder, Anhänger, Landmaschinen, Baufahrzeuge sowie Sonderaufbauten. Das von mir erstellte Unfallgutachten beinhaltet:
- Allgemeine Daten des Fahrzeugs
- Kalkulation der Reparaturkosten
- Ermittlung der Reparaturdauer
- Vor- und Altschäden
- Ermittlung des Nutzungausfalls
- Ermittlung der Wertminderung
- Plausibilität des Schadens
- Ermittlung des Restwerts
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts
Der Nutzungsausfall ist eine Leistung der gegnerischen Versicherung, der Sie während der jeweiligen Reparaturdauer bzw. bei Totalschaden (bis zu 14 Tage), in der Ihr Fahrzeug nicht genutzt werden kann, entschädigt. Die Haftpflichtversicherung des Schuldigen leistet den Schadenersatz. Dabei werden die Kosten für Reparaturen, einen unabhängigen Kfz-Gutachter oder juristischen Beistand, von der gegnerischen Versicherung getragen. Falls zusätzliche Ansprüche (z.B. Krankengeld, Abschleppkosten etc.) aufgrund des Unfalls entstehen, können diese ebenso geltend gemacht werden.